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Rang | Fundstelle | |
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Sabbatherwegbis Sachur |
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Uebung des Gottesdienstes und Ehre GOttes gereichen, sind nicht verboten.
Habt ihr nicht gelefen im Gesetz, wie die Priester am Sabbath im Tempel den Sabbath brechen (mit Arbeiten am Altar) lc., Matth. 12, S.
Welcher ist unter euch, so er ein Schaf
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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vindizieren und die Freiheit der Sache gegen denjenigen, der sich Beschränkungen anmaßt, verfechten kann. Alle andern dinglichen Rechte, so z. B. die Servituten, Superficies, Emphyteuse, enthalten nur einzelne Rechte von dem Gesamtrecht des Eigentums; so
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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. Hiernach gehören zum Begriff eines Diebstahls folgende Requisiten. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist ein D. 1) nur möglich an einer Sache, d. h. an einem unpersönlichen, körperlichen Gegenstand. Hieraus folgt
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Sachebis Sammeln |
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89
Sache - Sammeln.
Auf daß sich vor ihm kein Fleisch rühme, 1 Cor. 1, 39. Sondern euch eine Ursach geben zu rühmen, 3 Cor. 5, 13. Ich rühme viel von euch, 3 Cor. 7, 4. Wir aber rühmen uns nicht über das Ziel, 3 Cor. 10, 13. Es ist mir ja
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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,
welche in fremdem Boden Wurzeln geschlagen haben,
weichen dem Eigentum des Grundstücks.
Wird eine bewegliche Sache mit einer andern
sremden beweglichen Sache so verbunden, daß die
eine als Nebensache erscheinende wesentlicher
Bestandteil
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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kann nach gemeinem Recht so lange nicht ersessen werden (s. Ersitzung), als sie nicht in den Besitz des Eigentümers so zurückgelangt ist, daß er sie als seine Sache erkennt. Doch sind die von der F. r. gewonnenen Erzeugnisse der Ersitzung nicht entzogen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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813
Besitz.
Weise denken: als eine rechtliche und als eine thatsächliche. Jene ist das Eigentum, diese ist der B. Wie das Eigentum das Recht zu vollständigster und ausschließlicher Beherrschung einer Sache ist, so ist der B. die bloße
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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880
Besitzeinweisung - Besitzklagen
den B. mehrere nicht zugleich an der ganzen Sache haben. Besitzen mehrere, wie etwa die hinterlassenen Erben, eine Sache zusammen, so gilt der B. unter ihnen nach der Auffassung des Gemeinen Rechts als nach
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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Deponenten nicht ausgeschlossen ist, so erfordert doch das Wesen dieses Kontrakts, daß die Aufbewahrung unentgeltlich geschieht, da außerdem ein andrer Kontrakt, z. B. Mietvertrag, vorläge. Die Sache darf lediglich nur zu dem Zweck der Aufbewahrung, nicht
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Katzenkrautbis Kauf |
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Sache erst herzustellen, so liegt nach Gemeinem Recht Kauf vor, wenn der Hersteller den Stoff hergiebt, sonst Werkverdingung (s. d.), während nach Preuß. Allg. Landrecht solche auch in jenem Falle angenommen wird. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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(in Frankreich Qualité du jugement), d. h. eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes, in das Urteil aufgenommen werde (§ 284). Was hierbei die äußere Form anbelangt, so werden in Deutschland die Erkenntnisse in Zivilsachen regelmäßig in der Weise
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0105,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
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aus den Ratsherren sind ferner die Einunger, vor welche zweifelhafte und strittige Rechtssachen gebracht werden, und wenn sie solche austragen und die Streitigen einigen können, tun sie es, wo nicht, so bringen sie die Sach vor den Rat.
Obgleich nun
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
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mit Ausschließung anderer zu verfügen, vorhanden, so muß eine zweite Thatsache hinzutreten, um den B. zu begründen: der Wille, diese Macht für sich auszuüben. Daß dieser Wille vorhanden sei, versteht sich bei dem Eigentümer, welcher die Sache innehat, von selbst
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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zustand. Führt er diesen Beweis, so hat er den Entwährungsanspruch auch dann, wenn er die Sache ohne Prozeß hingegeben hat; ebenso, wenn der Käufer den Eigentümer beerbte, oder wenn er sie von dem Eigentümer geschenkt erhalten oder denselben wegen seiner
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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oder derelinquierte Sachen (res derelictae et pro derelictis habendae), d. h. von ihrem bisherigen Eigentümer ohne Übertragung auf einen andern absichtlich aufgegebene Gegenstände. So kann z. B. jedermann ein von mir weggeworfenes Stück Papier von der Straße
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rembold |
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war, kam der folgende Tag heran und beim Rat wurde eine Klage wegen des Schäfleins vorgebracht. Nun waren die Räte wegen der Sache unter sich geteilt und verschiedener Meinung. Und es entstand eine große Spaltung und Aufruhr unter der Bürgerschaft, so
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Gewährsfristenbis Gewährsmangel |
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. Empfangbarkeit der Ware) giebt nach-
stellende Tabelle (Gewährszeit nach Tagen):
übergegangen ist, für solche verborgene Mängel,
welche den Wert oder die Brauchbarkeit der ver-
äußerten Sache aufheben oder in nicht unerheblicher
Weise mindern
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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., spr. -mih wöaja-
schöhr), s. Handelsreisender.
OoTninittSO Mgl., spr. -tih), s. Bill.
voinniixtio (lat.), Vermengung. Werden be-
wegliche Sachen verschiedener Eigentümer so mit-
einander vermengt oder vermischt, daß sie entweder
überhaupt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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gefunden, so
handelt derselbe unredlich, wenn er in Kenntnis
der Person des Eigentümers oder im Bewußtsein,
daß der Eigentümer auf einem gesetzlich geordneten
oder üblichen Wege zu ermitteln ist, die Sache
an sich nimmt, um sie sich zuzueignen (s
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0249,
Kauf |
Öffnen |
der verkauften Sache auf den Käufer über. Wird der Käufer eines Grundstückes vor der Übergabe als Eigentümer in das Grundbuch (s. d.) eingetragen, so treten diese Wirkungen mit der Eintragung ein. Im Fall der Versendung einer Ware bestimmt der Entwurf
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
Öffnen |
Sprachgebrauch wird zwischen P. und Miete (s. d.) im engern Sinn so unterschieden, daß man mit P. vorzugsweise die Überlassung einer fruchttragenden Sache, also z. B. eines Feldgrundstücks oder eines Komplexes von fruchttragenden Sachen, insbesondere
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
Öffnen |
Übung bei einem Gericht; Accessist , ein so
Zugelassener, bei manchen Gerichten auch Auskultator oder Auditor (Zuhörer) genannt; überhaupt Anwärter,
einer, der Anwartschaft auf eine Anstellung hat
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
Öffnen |
, muß man ihn wieder suchen". Dieser Grundsatz, welcher aber auf gestohlene oder verlorne Sachen keine Anwendung findet, ist in verschiedene Partikularrechte übergegangen, so namentlich in das preußische Landrecht und in das österreichische
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
Öffnen |
. reform. E., Post, Telegraph und bedeutenden Tabakbau.
Fehértemplom, ungar. Name von Weißkirchen.
Fehér-tó (d. i. Weißer See), der bedeutendste Pusztensee Ungarns im N. von Szegedin, wegen seines großen Natrongehalts so benannt.
Fehlboden
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
zulässig. Gewisse Sachen sind aus billiger Rücksicht gegen den Schuldner der Pfändung überhaupt nicht unterworfen, so namentlich solche, welche zum unentbehrlichen Bedarf des Schuldners, seiner Familie und seines Gesindes an Kleidungsstücken, Betten
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Gattersägebis Gattung |
Öffnen |
verpflichtet, also auch, wenn er bereits eine bestimmte
^ache, aber nicht in jener ihn bindenden Weise sür
sich ausgewählt hatte und die ausgewählte Sache
untergegangen ist, so, als ob er überhaupt noch nicht
ausgewählt hätte. Nur wenn das die Leistung un
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
Öffnen |
Recht dargebotenen Klagen zu wählen und macht das durch den Vortrag der Thatsachen und die Formulierung der Ansprüche erkennbar. Die Sache verhält sich ähnlich wie mit den verschiedenen Formen der strafbaren Handlungen, welche auch so charakterisiert
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Kauerbis Kauf |
Öffnen |
. d.) einzustehen. Ist die Ware der Gattung nach bestimmt, so muß der Verkäufer im Zweifel Ware von mittlerer Güte liefern. Mängel, welche den Wert der Sache mindern, berechtigen den Käufer, binnen sechs Monaten mit der Wandlungsklage (actio
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
Öffnen |
, soweit derselbe uicht verfügt, das Gesetz.
Danach hat jeder Gesellschafter einen Veitrag zu
leisten; die Beiträge können nach Art und Größe
ungleich sein, in Geld, Sachen, Forderung oder Ar-
beit bestehen. Ist nichts anderes vereinbart, so
sollen
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
Öffnen |
, Eigentum einer Sache) geknüpft ist, so z. B. die Actio quod metus causa, mit welcher ich das mir von A. Abgezwungene nicht nur von A., sondern auch von jedem, der in Besitz des abgezwungenen Gegenstandes gelangt ist, ausklagen kann; die Actio ad exhibendum
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0273,
Diebstahl |
Öffnen |
, die Sache so zu entzieben, daß man über
dieselbe wie ein Eigentümer verfügen kann. Man
stiehlt ein Sparkassenbuch, wenn es auch nur weg-
genommen wird zur Erhebung eines Teiles der
Einlage und in der Absicht, es später dem Eigen-
tümer wieder
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Reichsgesetzlich üben die ordentlichen Gerichte sämtlich sowohl Civil- wie Strafgerichtsbarkeit aus.
A. Die Zuständigkeit bestimmt sich einmal in Hinsicht auf die Art der Sachen, welche der Entscheidung
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
Öffnen |
Fruchterwerb und der Prästation der Früchte im Prozeß zusammen. So unterscheidet man fructus pendentes oder stantes und separati, d. h. die noch an der fruchttragenden Sache hangenden und die von derselben (sei es absichtlich, sei es zufällig) getrennten
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
Öffnen |
und das Versprechen der eigenen Leistung des Annehmenden in
sich. Für den Vertrag kann eine bestimmte Form durch das Gesetz vorgeschrieben sein, in welcher beide Parteien ihre Erklärungen
abzugeben haben, so die gerichtliche Auflassung. Ebenso
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
Fahrlässigkeit eingetretenen Verlust haftet. Da der Begriff der röm. Entwendung auch die Unterschlagung, selbst den wissentlichen Empfang einer Nichtschuld, ferner den rechtswidrigen Gebrauch einer Sache umfaßte, so erstreckt sich die condictio
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Gewagte Geschäftebis Gewährsfehler |
Öffnen |
als
diejenigen der Orangerie verlangen. Beide G. sind
meist im Sommer leer, weil ihre Bewohner während
dieser Jahreszeit womöglich im Freien oder in Mist-
beetkästen untergebracht sind. Sind Warm- und Kalt-
halls in einem Bau vereinigt, so sind sie gewöhnlich
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
Öffnen |
befindet. So fällt z. B. der sogen. Funddiebstahl, d. h. die widerrechtliche Zueignung einer gefundenen Sache, nicht unter den Begriff des Diebstahls, sondern unter den der U., weshalb auch dafür die Bezeichnung "Fundunterschlagung" richtiger wäre
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
Öffnen |
kann man schenken, wenn dadurch dem Schenknehmer Ausgaben erspart werden. Auch ein ganzes Vermögen kann verschenkt werden, so daß sich die S. auf alle einzelnen zum Vermögen gehörigen Sachen und Rechte bezieht. Doch ist nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
Öffnen |
, so daß sie also Eigentum des Eigentümers dieses Grundstücke werden (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 911). Nach preuß. Recht darf der Nachbar sogar auch die Früchte von den überhängenden Zweigen von seiner Seite aus brechen (Überhangsrecht; Landr
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
Öffnen |
Eigentümers in Frage, so fallen die F. als selbständige Sachen in sein Eigentum mit der Trennung, auch wenn sie nicht von ihm ausgeht (fructus separati). Befindet sich das Grundstück oder die Muttersache im Besitz eines gutgläubigen Besitzers, welcher
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
oder die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, und insofern sich der Schuldner in der Urkunde der sofortigen Z. unterwarf. Was die einzelnen Arten der Z. anbetrifft, so richtet sich die Z
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Frucht (Leibesfrucht)bis Frucht (juristisch) |
Öffnen |
die menschliche Arbeit vor, wie im Selbstbetrieb eines
Gewerbes, so kann man wohl von einer F. der Arbeit sprechen, doch hat dies keine jurist. Bedeutung. Wird der Ertrag hierbei auch durch
Benutzung von Sachen oder Ausübung von Rechten vermittelt, so
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0075,
Besserer |
Öffnen |
Geschicke beistehen; so zwingt hienach die Vernunft zu glauben, daß diese vom Glück begünstigten Besserer einst eine große Sache, bei welcher dem ganzen Gemeinwesen des Landes der Untergang drohte, geschlichtet haben. Hiebei verdienten sie sich
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
Öffnen |
879
Besitz
nis dauert, übt der Eigentümer als juristischer Besitzer den B. durch diese Stellvertreter als die natürlichen Besitzer, Inhaber oder Detentoren aus.
Aber auch solche Personen, welche die Sache von dem Eigentümer erhalten haben, um
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
Öffnen |
.
Wie es mit Pacht- und Mietverträgen zu
halten ist, wird in den §§. 17 und 18 der Deutfchcn
Konkursordnung bestimmt. War die verpachtete
Sache zur Zeit der Konkurseröffnung bereits über-
geben, so kann nach §. 17, wenn der Gemeinschuld-
uer gepachtet
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
Sachen unversiegelt oder unver-
schlossen hinterlegt werden, so steht dem Verwahrer
das Recht des Verbrauchs zu, wenn dies besonders
ausgemacht ist oder sich aus den Umständen ergiebt.
Alsdann hat derselbe seinerzeit nur eine gleiche
Summe
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Wandpfeilerbis Wangemann (Hermann Theodor) |
Öffnen |
fordern. Ist die erworbene Sache durch Zufall untergegangen, so daß sie der Erwerber nicht zurückgeben kann, so nimmt ihm das seinen Anspruch auf Rückgewähr der Gegenleistung nicht. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht. Wegen der kurzen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
Öffnen |
sie von der Schermaschine leichter gefaßt werden (s. Appretur).
Aufsetzen, Aufsetzer, s. Koppen.
Aufsicht. A. zu führen über eigene Sachen im eigenen Interesse, damit diese erhalten bleiben und nicht Schaden stiften, gehört zu der Sorgfalt eines ordentlichen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Albert (König von Sachsen)bis Albert (Graf von Bollstädt) |
Öffnen |
die sein zweiter Nachfolger, Albert Ⅱ., ebenso wie über die preuß. Bistümer, vom Papste als Metropolitan bestätigt wurde. So waren, als A. 17. Jan. 1229 starb, alle Grundlagen des bischöflich-ritterlichen livländ. Staatswesens der spätern Zeit schon vorhanden
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
). Wenn die Substanz der
Sache selbst unberührt geblieben ist (Fliegenlassen
eines Vogels), so liegt, wenn auch der Eigentümer
einen Vermögensschaden erleidet, S. nicht vor. Doch
kann bei zusammengesetzten Sachen (Maschinen,
Bauwerke) eine S
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
Öffnen |
oder andern vertretbaren Sachen, zu der ein anderer für seine Person (Leib), also unveräußerlich und unvererblich, sei es auf seine Lebenszeit oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren (so jedoch, daß sie mit dem früher eintretenden Tode des Empfängers erlischt
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
Öffnen |
dem Verpachter an den von seinem Pachter eingeernteten Früchten, dem Mündel an den mit seinem Geld (gleichviel, wer der Käufer ist) erkauften Sachen etc. zustehen. Bei dieser so verschiedenartigen Entstehungsweise der Hypotheken können leicht an
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Zschopaubis Zubehör |
Öffnen |
, so in Beziehung stehende Sache, daß das Rechtsschicksal der Hauptsache in gewissen Richtungen auf die Pertinenz erstreckt wird. Folgende Unterscheidungen werden gemacht:
1) Bestandteil fällt unter den Begriff des Z. im weitesten Sinne. Bei
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
Öffnen |
.) befand. Eine vertragsmäßige Übernahme der Haftung für zufällige D. liegt darin, daß der Inhaber die Sache mit Taxe gegen die Verpflichtung übernommen hat, entweder die Sache selbst oder Sachen gleicher Art gegen Taxe oder die taxierte Geldsumme
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
Öffnen |
bestimmt, so hat der R. zu demselben Preise zu erfolgen, zu welchem verkauft ist (so auch der Deutsche Entwurf §. 433; Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 296; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1131; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1068). Das Recht zur Ausübung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
Öffnen |
, eingetreten ist oder in Aussicht steht, um die Arbeiter zur Unterwerfung unter den Willen der Arbeitgeber zu zwingen. Die koalierten Arbeitgeber sperren sämtlich ihre Werkstätten so lange, bis die Differenzen mit den Arbeitern erledigt sind
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
366
Kirchenpauer - Kirchenslawisch
Mittelalters. Die Entscheidung über Patronatsstreitigkeiten gehört zur Kompetenz der Civilgerichte. Die neuen Synodalordnungen haben in der evang. Kirche das K. mehrfach, so in Preußen, in Verbindung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Festabis Festigkeit |
Öffnen |
701
Festa - Festigkeit
Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), im
ß. 783 als wesentliche Nestandteile eines Grund-
stücks die mit dem Grund und Boden fest verbun-
denen Sachen, insbesondere die Gebäude. Als we-
sentliche
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
der Landesgesetze unberührt, welche für den Erwerb solchen Faustpfandrechts mehrere der vorbezeichneten Erfordernisse oder weitere Erfordernisse festsetzen. Und das Gleiche ist bezüglich des F. an Sachen verordnet. Das hat die Bedeutung, daß, wenn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Bewässerungsgenossenschaftenbis Bewegung |
Öffnen |
psychischer, so kann auch der B. nur ein Vorgang im Bewußtsein, obgleich nicht selbst abermals ein Willensakt, sondern ein Gefühl oder eine Vorstellung, oder vielmehr, da jedes Wollen (s. Wille) Bewußtsein voraussetzt, so muß der B. statt eines stets
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
die Aufhebung des Urtheils nur wegen Gesetzesverletzung, bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urtheile zu Grunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu entscheiden, sofern ohne weitere thatsächliche Erörterungen nur
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
Öffnen |
, "Sache") bezeichnet im gewöhnlichen Leben das Sachliche im Gegensatz zum Sprachlichen; dann das Wirkliche oder wirklich Vorliegende, Seiende gegenüber dem bloß Gedachten, Vorgestellten, Eingebildeten. So spricht man in Bezug auf den erstern
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Fünffadenbis Fungible Sachen |
Öffnen |
786
Fünffaden - Fungible Sachen.
wurden der Figur geheime Kräfte beigelegt, daher bildete man dieselbe auf Amuletten ab. Die Summe der Winkel beträgt 180°, wie im Dreieck. Beim gewöhnlichen regulären F. beträgt jeder Winkel 108°.
Fünffaden
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
Öffnen |
Entschädigungsanspruch
in die Masse. Veräußert und übergiebt der Verkäufer im ersten Falle die Sache an einen Dritten, so begeht er eine Unterschlagung; im andern Falle bleibt de m ersten
Käufer sein Anspruch auf Lieferung der gekauften Sache
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Aufgabebis Aufgeben |
Öffnen |
war und sich so des Eigentums entschlagen wollte, auch das Eigentum. Die Sache wird nun herrenlos und kann von einem Dritten dadurch, daß er sie sich aneignet, zu Eigentum erworben werden. Auch an Grundstücken kann der Besitz in der Weise aufgegeben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
kann (nach
Gemeinem Recht und Sachs. Bürgers. Gesetzbuch
jedoch nicht teilweise). Dieses System gilt nach Ge-
meinem Recht für andere Personen als die 8ui, ferner
nach Sächs. Gesetzb. §§. 2009,2010,2250,2549, nach
Bayrischem Landr. Ill, 1, §. 8
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
Öffnen |
,
daß die versprochene, z. B. verkaufte Sache dem Ver-
sprechenden nicht gehörte. Ebenso das Preuß. Allg.
Landrecht. Hatten die Kontrahenten im Auge, daß
der Verkäufer die fremde Sache von deren Eigen-
tümer erwerben sollte, so gilt hier dasselbe, wie wenn
jemand
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Werkzeichnungbis Werkzeugmaschinen |
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durch die Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist, nur bis zur Vollendung (§§. 644, 646). Für das Versehen seiner Leute haftet der Unternehmer schlechthin wie für sein eigenes Versehen (§. 278) Gemeines Recht und Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1244 nehmen an
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Ausmachenbis Ausrichten |
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urtheilen, ehe du die Sache hörst, und laß die Leute zuvor ausreden, Sir. 11, 8.
b) Wer kann die großen Thaten des HErrn ausreden? und alle seine löblichen Werke preisen? Ps. 106, 2.
Es ist alles Thun so voll Mühe, daß Niemand ausreden kann, Pred. 1
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
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kann. So
nach Gemeinem Recht, Sächs. Bürgerl. Gesetzb.
§. 717, (^0ä6 civil Art. 1187, denr. Schweizer Obli-
gationsrecht Art. 91 und nach dem Deutschen Ent-
wurf §. 227.
Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 334
soll in allen Fällen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Fumoirbis Fundão |
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Landrecht ein Zehntel des Wertes der gefundenen Sache nach Abzug der Kosten und bei Wertgegenständen von über 1500 Mk 1 Proz. beträgt. Meldet sich der Eigentümer oder frühere Besitzer nicht, so gehört nach preußischem Rechte die gefundene Sache dem Finder
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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und das sächsische, so gewannen besondere Bedeutung der P. am Rhein (bei Rhein) und der in Sachsen, von denen jener in den Ländern des fränkischen, dieser in denen des sächsischen Rechts Gericht hielt, und die mit der Zeit aus Beamten mächtige Fürsten wurden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Elsterbergbis Eltern |
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in der Amtshauptmannschaft
Kamcnz der sächs. Kreishauptmannschaft Bautzen,
7 km im SO. von Kamenz, links an der Schwarzen
Elster, welche 4 km südlich vom Orte entspringt,
und an der Nebenlinie Kamenz-E. (8 km) der
Sächs. Staatsbahnen, hat (1890
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
organisatorisches Talent zu verwerten, so besonders bei der Einführung der norddeutschen Bundesgesetze als Reichsgesetze in Bayern, der Vorbereitung und Durchführung der neuesten Gesetzgebung, insbesondere der neuen Reichsjustizgesetze, bei den Verhandlungen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
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die inhaltreichsten; je weiter man sich von der alten Praxis entfernte, um so leerer wurde die zahllose Menge der Schriften, die u. d. T. Generalbaß erschienen ist. Aber die eigentliche Schule für G. als Kunst der Begleitung bilden die großen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
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des eigentlichen Vertreters der Sache durch den Verklagten. Wenn der Inhaber einer Sache oder eines Inbegriffe von Sachen als Besitzer, also namentlich mit einer dinglichen Klage (s. Actio) auf Herausgabe verklagt wird, so darf er denjenigen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Ausfallenbis Ausgang Christi |
Öffnen |
, Joh. 10, 3.
§. 2. II) Etwas, das man unternommen, zu Stande bringen; Ps. 21, 12. Hiob 40, 27. a) daher wenn es von GOtt steht, so heißt es, er wird sich als ein gerechter Richter, und Schutz aller derjenigen, die ihn anrufen, ihrer Sache
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Musikinstrumente (mechanische)bis Musikinstrumentenbauschulen |
Öffnen |
ferner in Trossingen in Württemberg und im sächs. Vogtland. Streich- und Saiteninstrumente (Geigen, Bässe) liefern meist als Mittelware in großer Anzahl Markneukirchen und Klingenthal im Vogtland sowie Mittenwald in Bayern, zum Teil in besserer
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Sätherbergbis Schadenersatz |
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einer Sache Ersatz zu leisten, so kann dem Geschädigten nicht zugemutet werden, zum Zweck der Herstellung eine in ihrem Erfolg oft zweifelhafte Einwirkung auf seine Person oder auf die Sache dem Ersatzpflichtigen ohne weiteres zu gestatten; dazu kann
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
, daß ein Pfandrecht an Mobilien nur durch Besitzübertragung begründet werden könne, daß also der Pfandberechtigte die bewegliche Sache innehaben müsse. Der Ratenhändler wolle sich sichern, der Käufer wolle die gekaufte Sache für seinen Haushalt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Niesekrautbis Nießbrauch |
Öffnen |
Berechtigten beschränktes Recht (persönliche Dienstbarkeit) zur Ziehung aller Nutzungen. Der N. jurist. Personen erlischt nach Gemeinem Recht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 656 nach Ablauf von 100 Jahren, nach Code civil Art. 619 nach 30 Jahren, nach
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
erfolgen.
Gewisse Sachen sind unpfändbar, d. h. der P. nicht unterworfen, so die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde unentbehrlichen Kleidungsstücke, Betten, Haus- und Küchengeräte, Nahrungs- und Feuerungsmittel auf zwei Wochen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
Öffnen |
. Allg. Landr. Ⅱ, §§ 501 fg., dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2565, dem Code civil Art. 915, dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 762, 763; nach einigen Rechten nur die Eltern, so nach den meisten Thüring. Erbgesetzen, dem Lübischen Gesetz von 1862, dem
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0558,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
Öffnen |
546
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
Sache; in seinen Gruppen erscheinen die einzelnen Gestalten ohne besondere innerliche Teilnahme an dem Vorgang, jede für sich ist aber von hohem malerischen Reiz. Das vollendete Urbild seiner
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0262,
Kautschuk |
Öffnen |
262
Kautschuk - Kautschuk
dazu tritt der bedeutende Vorteil, daß sich aus der so behandelten Masse Blöcke und überhaupt Sachen von jeder Größe formieren lassen. -
Das Vulkanisieren besteht in einem Zusetzen von gepulvertem Schwefel
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Emsgaubis Emu |
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, 2,10 m Drempeltiefe und 6,50 m Weite und sind nur für Küsten- und Binnenfahrzeuge bestimmt. Die freien Strecken haben ebenfalls 2,10 m Tiefe und 8,50 m Sohlbreite, nur bei Wilhelmshaven ist er 3 m tief und so verbreitert, daß er als Hafen dienen kann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Georg (der Bärtige, Herz. zu Sachsen)bis Georg II. (Herz. zu Sachsen-Meiningen) |
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er durch das Verbot
der Lutherfchen Bibelübersetzung im Volte uur Miß-
trauen gegen die Neinheit feiner Absichten erregte,
und so mußte er sehen, wie die neue Lehre sich in
Leipzig und in den erzgebirgischen Distrikten, die
wegen der Bergwerte unter turfürstl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Verzugszinsenbis Vespasianus |
Öffnen |
mitbringen und anbieten. Der Schuldner hat nach eingetretenem Annahmeverzug und, solange derselbe dauert, nur für bösen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen. Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr auf den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Intercellularsubstanzbis Interesse |
Öffnen |
), die zwischen mehreren tierischen oder pflanzlichen Zellen befindliche und von ihnen selbst ausgeschiedene Masse. Häufig ist sie so geringfügig, daß sie gerade zur Verkittung der Zellen miteinander hinreicht, so daß diese sich durch Auflösung
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0155,
Von den Orten in der Nähe von Ulm außerhalb der Mauern der Stadt |
Öffnen |
, kann ich nicht leicht sagen. Aber wie groß auch bei allem dem die Festigkeit, der Mut, die Energie, Geduld, Klugheit und unermüdliche Beharrlichkeit der Herren von Ulm gewesen, zeigt der Erfolg der Sache. Denn wenn einer alles, was hiebei sich
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Reuenbis Richten |
Öffnen |
die Besserung beweist, daß die Reue aufrichtig war, Luc. 19, 8. 9.
Reuen, s. Gereuen
§. 1. I) Von Menschen i wenn sie wünschen, daß eine geschehene Sache nicht geschehen sein möge, Richt. 21, 6. 15. Matth. 21, 29. 2 Cor. 7, 8.
Wenn er siebenmal des
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
.) gemacht (donatio sub modo), so kann der Schenker die Vollziehung der Auflage nach Gemeinem Recht, dem Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11 §§. 1053 fg., Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1066, dem Deutschen Entwurf §. 472 fordern, wenn er seinerseits geleistet hat
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
Öffnen |
- und Bauchhöhle, hat den Zweck, den Arzt über die abgelaufene Krankheit zu unterrichten und der Medizin Material zu ihrer fernern Ausbildung zu liefern. Tritt ein Todesfall durch die Schuld eines andern ein, oder wird dies vermutet, so beantragt das Gericht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1070,
von Zwölftenbis Zz |
Öffnen |
berücksichtigt. Im 3. Jahrh. n.Chr. befanden sich die Tafeln sicher noch in Rom, und obgleich
sie später untergegangen waren, so besaß doch das Zeitalter Justinians noch den vollständigen Text in dem Kommentar des Gajus. Um die Sammlung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
Öffnen |
oder Zugänglichmachen einer Sache, welches von jemand aus einem rechtlichen Interesse verlangt werden kann. Aus allgemeinen Billigkeitsrücksichten gibt nämlich das römische Recht demjenigen, für welchen es von rechtlichem Interesse ist, daß ihm eine Sache vorgelegt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
Öffnen |
121
Sachen - Sachs.
in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Beust (Geschlecht)bis Beust (Friedr. Ferd., Graf von) |
Öffnen |
genannt. Nicht alle derartigen Vereine nennen sich übrigens B. Die Beurtfahrt kommt hier und da auch zur See vor; so z. B. besteht sie für die meisten der zwischen Hamburg (oder Altona) und Norwegen, ferner für die zwischen Amsterdam und Bremen, dann auch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
Öffnen |
dingliches Necht
an fremder Sache, sie sei ein Grnndstück oder be-
weglich. Die Sache selbst dient dem Dienstbarkeit-
berechtigten, der Eigentümer der dienenden Sache
hat das zu dulden, oder er hat etwas zu unter-
lassen (z. B. einen Nenbau
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
416
Funddiebstahl - Fundiertes Einkommen
werden können, gehörigen Orts abznliefern. Ge-
lingt die Ermittelung des Berechtigten nicht, so
werden die Gegenstände an das Fundbureau ge-
sandt. Leicht verderbliche Gegenstände sind zu ver
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
Öffnen |
auf eine Menge vertretbarer Sa-
chen handelt. Ein Haus, ein Pferd, ein Landgut,
eine Maschine können nicht so geteilt gedacht wer-
den wie eine Geldsumme oder 10000 1^ russ.
Weizen der Ernte 18<>2, 30 Flaschen Champagner
einer besondern Marke. Mag
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